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Bußgelder im Winter: Erst kratzen, dann fahren

Verkehrsregeln gelten das ganze Jahr, egal, ob sommers oder winters. Aber in der kalten Jahreszeit gibt einige spezielle Bestimmungen, die Autofahrende beachten sollten. Sonst drohen teils empfindliche Bußgelder.

Vor dem Losfahren, Fahrzeug von Schnee auf Motorhaube und Dach befreien. (Foto:SP-X)

Vor dem Losfahren, Fahrzeug von Schnee auf Motorhaube und Dach befreien. (Foto:SP-X)

Es gibt Verkehrssünden, sie lassen sich in Deutschland nur im Winter begehen. Eine Übersicht der typischen Ordnungswidrigkeiten und ihrer Bußgelder.
 

Licht an
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, tagsüber mit Licht zu fahren. Sinnvoll ist es auf jeden Fall. Wer aber bei Sichtbehinderung durch Schneefall, Regen oder Nebel das Abblendlicht nicht eingeschaltet hat, muss innerorts mit einem Bußgeld von 25 und außerorts sogar mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
 

Auto nicht warmlaufen lassen
80 Euro stehen auf dem Zettel, wenn man das Auto vor dem Losfahren warmlaufen lässt. Das ist nicht nur laut und umweltschädlich, sondern verschleißt auch den Motor stärker als das sofortige Losfahren.
 

Identitätsnachweis
Fünf Euro Bußgeld werden fällig, wenn das Kennzeichen so voll Schneematsch ist, dass es nicht mehr lesbar ist.
 

Freie Sicht
Nur ein kleines Sichtfenster in der vereisten Scheibe freizukratzen, reicht nicht. Auch wenn‘s kalt ist, alle Scheiben müssen vor der Fahrt großflächig von Eis und Schnee befreit werden. Das gilt auch für Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Wer sich daran nicht hält, muss mit zehn Euro Geldbuße rechnen.
 

Schneefrei
25 Euro Bußgeld kostet es, wenn beim Losfahren noch Schnee auf Motorhaube oder Dach liegen. Denn sich lösende Schneebrocken können dem nachfolgenden Verkehr die Sicht nehmen, oder bei einem Bremsmanöver gerät die Schneemasse auf die eigene Frontscheibe.
 

Richtige Bereifung
Es gibt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Wer auf winterlichen Straßen – also bei Glatteis oder Schnee – mit Sommerreifen erwischt wird, für den ist ein Bußgeld von 60 Euro fällig. Zusätzlich kommt ein Punkt auf das Konto in Flensburg. Wer gar andere behindert, etwa weil das Auto liegen bleibt, für den steigt das Bußgeld auf 80 Euro, plus Flensburg-Punkt. Bei Gefährdung sind sogar 100 Euro fällig (zuzüglich einem Punkt. Aber auch der Halter eines Fahrzeugs kann wegen falscher Bereifung zur Kasse gebeten werden, mit 75 Euro. Voraussetzung ist, dass Halter und Fahrer nicht identisch sind.